FAQ

1. Was ist Trisomie 21 oder Downsyndrom?

Downsyndrom oder Trisomie 21 ist ein unveränderliche Besonderheit der menschlichen Chromosomen (Erbmasse).

Das Chromosom 21 liegt bei jeder Körperzelle dreifach anstatt zweifach vor.

Trisomie 21 ist keine Krankheit. Allerdings treten häufig bestimmte Krankheitsbilder  bei Menschen mit Trisomie 21 auf.
Dieser auch sogenannte Gendefekt nimmt Einfluss auf die körperliche und geistige Entwicklung der Menschen mit Trisomie 21. Obwohl es augenscheinliche Merkmale gibt, welche das äußere Erscheinungsbild ähnlich erscheinen lassen, sind Menschen mit Downsyndrom Individuen wie du und ich.

2. Warum heißt es Downsyndrom?

Der erste Arzt der die Trisomie 21 beschrieben hat, hieß John Langdon Haydon Down (1828-1896, in England).

3. Wo kann ich darüber mehr erfahren?

4. Behindertentestament: Warum das denn?

Weil sonst das Erbe durch die Sozialhilfeträger einkassiert werden kann.
Die Abfassung durch einen Notar ist dringend empfohlen!

WIKIPEDIA:

Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Der juristische Weg hierzu liegt in der Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung. 
wikipedia.org


Lebenshilfe:

Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben? Das sind Fragen, die viele Eltern von Menschen mit Behinderung beschäftigen. www.lebenshilfe.de

VDK:

Behinderte Menschen leben oft von staatlichen Leistungen. Den Anspruch darauf können sie aber verlieren, wenn sie erben. Denn dann müssen sie, je nach Umfang der Erbschaft, das Vermögen erst aufbrauchen, bevor sie erneut staatliche Hilfen beanspruchen können. Daher profitieren behinderte Menschen meist kaum von ererbtem Vermögen.  www.vdk.de