Fahrtkosten für KFZ
Behinderungsbedingte Privatfahrten ohne Fahrtenbuch können nur in Höhe von 3.000 km anerkannt werden, dem sogenannten Pauschbetrag. Der Pauschbetrag von 3 000 km á 0,30 Euro = 900 Euro.
Bei einem "H" oder "aG" im Ausweise können Sie bis zu 15 000 km für behinderungsbedingte Fahrten, Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten geltend gemacht werden, dann muß aber eine Aufstellung der Fahrten eingereicht werden. Hierzu eignet sich bestens ein Fahrtenbuch.
Die Kilometerleistung sollte aber in einem Verhältnis zur der Jahreskilometerleitung stehen, da das Finanzamt sonst vielleicht nachfragt, ob man nicht auch Fahrten durchgeführt hat, die nicht behinderungsbedingt waren.