Erlaß der KFZ-Steuer
Wird das Fahrzeug auf den Namen des Kindes zugelassen, kann man beim Finanzamt eine Steuerbefreiung für das Fahrzeug beantragen. Ist die Steuerbefreiung beim Finanzamt eingetragen, darf das Auto dann nur noch mit dem Kind oder zugunsten des Kindes eingesetzt werden (Wichtig: hierzu zählt das Finanzamt nicht die Fahrten zur Arbeit!).
Zu beachten ist auch, dass das Kind als Halter bei der Versicherung eingetragen ist, während ein Elternteil der Versicherungsnehmer ist. Hierzu sollten sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, ob dies bei der Versicherung überhaupt geht.
Tipp: Beim Kauf eines neuen Autos sollten Sie fragen, ob der Hersteller Prozente aufgrund der Behinderung gibt. Hier gibt es einige :-)